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Silvia Nossek Landessprecherin
Willkommen!
Am 15.11.2009 wählen wir die Grüne Liste für die kommende Wahl in Wien. Wer dafür kandidiert und warum, kannst du ab sofort hier erfahren.
Wahlmodus bei der 63. Landesversammlung
Am 15. November wird bei der Landesversammlung der Wiener Grünen die Liste für die Gemeinderatswahlen 2010 gewählt. Hier erklären wir dir das Wahlsystem - ein Mix aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
Platz 1-4
Zuerst werden die Plätze 1 bis 4 gewählt. Jeder Platz wird einzeln gewählt, das heißt du kannst immer einer einzelnen Person deine Stimme geben. Dazu schreibst du den Vor- und Zunamen einer kandidierenden Person auf deinen Stimmzettel. Wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhält, dann gilt er oder sie als gewählt.
Sollte niemand im ersten Wahlgang mehr als 50% der Stimmen erhalten, dann gibt es einen zweiten Wahlgang, an dem alle KandidatInnen teilnehmen, die die so genannte Wahlzahl erreichen. Diese ergibt sich aus der Anzahl der abgegebenen Stimmen durch die Anzahl der KandidatInnen. Gibt es zum Beispiel 4 KandidatInnen, sind all jene für den zweiten Wahlgang zugelassen, die mindestens 25% der Stimmen erreichen.
Erreicht auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als 50% der Stimmen, kommt es zum dritten Wahlgang. An diesem nehmen dann nur noch die Kandidaten und Kandidatinnen teil, die in Summe mehr als 50% der Stimmen erhalten haben; dies vom stimmenstärksten Kandidaten aus gerechnet.
Sollte es auch im dritten Wahlgang noch niemanden mit mehr als 50% der Stimmen geben, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Stimmstärksten KandidatInnen. Der Sieger oder die Siegerin dieses direkten Duells ist gewählt.
Für alle Wahlen der Wiener Grünen gilt das Gebot der Parität: Nach jedem Wahlgang (ausgenommen Platz 1) muss die Anzahl der gewählten weiblichen KandidatInnen mindestens 50% aller gewählten Bewerber und Bewerberinnen darstellen.
Der Wahlmodus ab Platz 5
Ab dem 5. Platz findet keine Einzelwahl mehr statt, sondern immer 4 Plätze werden im Block gewählt. Dazu reihst du vier KandidatInnen am Stimmzettel. Du hat also die Möglichkeit, mehreren Menschen deine Stimme zu geben und eine Gewichtung deiner Stimme vorzunehmen. Die oberste Person bekommt 2,5 Punkte, die zweite 2, die dritte 1,5 und die letzte 1 Punkt.
Treten mehr als 12 Kandidaten und Kandidatinnen für einen Vierer-Block an, so werden zunächst die acht punktestärksten Bewerber und Bewerberinnen ermittelt werden. Die vier erfolgreichsten Frauen, sind für den zweiten Wahlgang jedenfalls qualifiziert. Auf die Parität wird beim Auszählen geachtet, du musst deinen Stimmzettel nicht paritätisch ausfüllen.
Nachdem die acht KandidatInnen feststehen wird im zweiten Wahlgang das Punktevergeben wiederholt und die vier Menschen mit den meisten Punkten werden den Plätze des Viererblocks zugeordnet - unter Berücksichtigung der Parität der bis zu diesem Zeitpunkt gewählten Liste. Dieses Punktewahlsystem wiederholt sich dann bei den weiteren Plätzen immer in Vierer- Blöcken.

