Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es diese Website?
Nächstes Jahr im Herbst wird in Wien der neue Gemeinderat und Landtag gewählt, wir Grüne wollen mit dem bestmöglichen Team in diese Wahlauseinandersetzung gehen. WER letztendlich auf der Grünen Liste stehen wird, das entscheidet die Grüne Basis am 15. November 2009. Damit diese Entscheidung leichter fällt, gibt es diese Webplattform. Sie ist Ergebnis eines Parteibeschlusses aus dem Jahr 2007, die Planung begann im Jänner 2009. Auf ichkandidiere.at stellen sich nach und nach alle Menschen vor, die für die Grüne Listenwahl kandidieren. Du kannst ihnen hier Fragen stellen und mehr über ihre Biografie, ihre Ziele und ihre Ideen für Wien erfahren.
Wo kann ich die KandidatInnen persönlich kennenlernen, wo kann ich ihnen Fragen stellen?
Es gibt mehrere Veranstaltungen, wo du Fragen stellen und mit den KandidatInnen diskutieren kannst. Jede und jeder Interessierte darf kommen, die Veranstaltungen sind öffentlich, eine Anmeldung ist nicht nötig. Schau vorbei, hier sind die Termine.

Hier auf der Website kannst du die Kandidierenden sofort, und zwar schriftlich was fragen: auf jeder KandidatInnenseite findest du ganz unten das persönliche Forum. Nutze die Gelegenheit, hol dir die Antworten!
Kann jede und jeder kandidieren?
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass man für die Grundsätze der Grünen einsteht und die Kriterien für die Passivwahl als GemeinderatIn in Wien erfüllt.
Was muss ich tun, wenn ich kandidieren will?
Du schreibst erst mal eine Mail an ichkandidiere@gruene.at und gibst dort deine Kandidatur bekannt. Daraufhin erhältst du eine Bestätigungsmail mit einem Link zu einem Onlineformular. Dort kannst du dann deine Daten, einen Vorstellungstext und auch Links zu verschiedenen Web 2.0 Tools eintragen. Die Redaktion stellt deine Bewerbung dann hier online und du wirst aufgefordert, dich an mehreren Terminen live zu präsentieren und den Fragen von Interessierten zu stellen. Am 15. November 2009 bei der Landesversammlung stellst du dich live den Wahlberechtigten vor und dann wird die Liste gewählt.
Gibt es eine Bewerbungsfrist für eine Kandidatur?
Na sicher. Du musst bis spätestens Sonntag 24. Oktober, 24:00 Uhr per Mail bei ichkandidiere@gruene.at deine Kandidatur bekanntgeben.
Wie kann ich mich als KandidatIn präsentieren?
Deine Bewerbung, die du mittels Online-Formular abgegeben hast, erscheint hier auf der Webseite. Außerdem kannst du dich bei mehreren Terminen öffentlich präsentieren. Am Tag der Listenwahl, am 15. November 09, kannst du dich dann direkt auf der Landesversammlung noch einmal vorstellen.
An wen wende ich mich, wenn ich als KandidatIn Fragen habe?
Dieter Gremel und Karin Spitzenberger stehen gerne für alle deine Fragen zur Verfügung.
Du erreichst sie unter:
ichkandidiere@gruene.at
Dieter 01-52125-214
Karin 01-4000-81800
Wie ist der Wahlmodus bei der Listenerstellung am 15. November 2009?
Hier ist ein Auszug aus der Wahlordnungen für die Personalentscheidungen der Landesversammlung der Wiener Grünen (Stand: 21.6.09). Und zwar der Wahlmodus für Gemeinderatslisten.

1. Vor jedem Wahlgang ist durch den Vorstand oder das Präsidium festzustellen, wie sich die entsprechenden Bestimmungen im Statut auf das Vorhandensein von Frauenplätzen auswirken.

2. Die ersten vier Kandidatinnen/Kandidaten einer Wahlliste sind auf jeden Fall einzeln mit dem Modus für Einzelwahlen mit mehreren Kandidatinnen/Kandidaten zu wählen.

3. Alle weiteren Listenplätze werden in Blöcken zu je vier Plätzen pro Wahlgang gewählt.

4. Am Stimmzettel sind vier Kandidatinnen/Kandidaten so zu reihen, dass eine Kandidatin/ein Kandidat 2,5 Punkte, eine/r 2, eine/r 1,5 und eine/r 1 Punkt bekommt.

5. Die Reihung erfolgt nach Anzahl der erhaltene Punktesumme und nach den im Statut enthaltenen Bestimmungen der Parität (Punkt 19).

6. Die ersten vier Kandidatinnen/Kandidaten sind gewählt.

7. Bei Punktegleichheit findet zwischen allen Kandidatinnen/Kandidaten, die von der Punktegleichheit betroffen sind, eine Stichwahl statt.

8. Kandidieren mehr als zwölf Kandidatinnen für einen Block so werden in einem ersten Wahlgang unter Einhaltung der Vorgehensweise wie unter 4. und 5. beschrieben die (ersten) acht Kandidatinnen für einen zweiten Wahlgang bestimmt. Auch hier gelten die statutarischen Bestimmungen der Parität, was bedeutet dass mindestens vier der im ersten Wahlgang gewählten Frauen sein müssen. Im zweiten Wahlgang werden dann die vier Plätze dieses Blocks, wie in den Punkten 3. bis 7. beschrieben, gewählt.